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Eheverträge mit Auslandsbezug
Güterrecht, Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich
Eine Eheschließung mit Auslandsbezug weist spezifische Herausforderungen auf. Dies gilt nicht nur bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Ehegatten, sondern auch dann, wenn etwa zwei deutsche Ehegatten in irgendeiner Form einen Auslandsbezug, etwa durch Verlegung des Wohnsitzes, herstellen. Ein allein an den Vorgaben des deutschen Rechts orientierter Ehevertrag reicht in diesem Fall nicht aus. Der Ehevertrag wird sein Ziel nur dann erreichen, wenn sichergestellt ist, dass er stets nach demselben Recht beurteilt wird, unabhängig davon, ob im konkreten Fall ein deutsches oder ein ausländisches Gericht angerufen wird. Dies ist von Natur aus nicht der Fall, da die einschlägigen gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Ländern erheblich differieren. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Problematik.
Das Bestehen von Auslandsbezügen kann bei Scheidung einer Ehe zur Anrufung ausländischer Gerichte und zur Anwendung ausländischen Rechts führen. Dies kann zur Konsequenz haben, dass ein nach deutschem Recht verfasster Ehevertrag nicht anerkannt wird.
Um dies zu verhindern, kann in den Ehevertrag eine Klausel aufgenommen...