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NWB-EV Nr. 2 vom Seite 60

Beurkundungspflicht von Güterstandsklauseln bei einem Personengesellschaftsvertrag?

Risiko bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages bzw. bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Hans Christian Blum

Führt die Aufnahme einer Güterstandsklausel in einem Personengesellschaftsvertrag (KG, OHG, GbR), in welcher sich die Gesellschafter verpflichten, einen Ehevertrag abzuschließen, zu einer Beurkundungspflicht, so dass der ansonsten formfreie Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss?

I. Die Situation

Regelmäßig werden in Gesellschaftsverträgen Güterstandsklauseln vereinbart. Hintergrund ist, dass das Gesellschaftsvermögen, welches oft das Familienvermögen oder das Familienunternehmen darstellt, geschützt werden soll. Wird ein Gesellschafter von seinem Ehegatten geschieden und lebt in dem Ehegüterstand der Zugewinngemeinschaft, so stellt die Gesellschaftsbeteiligung eine Vermögensposition in der Zugewinnausgleichsberechnung dar, welche möglicherweise zu einem hohen Zugewinnausgleichsanspruch und somit einem Liquiditätserfordernis bei dem Gesellschafter führt. Gleiches kann bei dem Versterben des Gesellschafters eintreten, der beispielsweise seinen Kindern die Gesellschaftsbeteiligung vermächtnisweise übertragen hat und der längerlebende Ehegatte möglicherweise ein sehr kleines Restvermögen als Erbe erwirbt und wirtschaftlich weniger als seinen ...