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Einkommensteuer | Zweifelsfragen zur Homeoffice-Pauschale (BMF)
 Derzeit erreichte das BMF eine
		Anfrage, mit der verschiedene Zweifelsfragen zur Anwendung der sog.
		Homeoffice-Pauschale sowie zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein
		häusliches Arbeitszimmer in der Corona-Pandemie vorgetragen werden. Das BMF hat
		hierzu Stellung genommen ().
Derzeit erreichte das BMF eine
		Anfrage, mit der verschiedene Zweifelsfragen zur Anwendung der sog.
		Homeoffice-Pauschale sowie zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein
		häusliches Arbeitszimmer in der Corona-Pandemie vorgetragen werden. Das BMF hat
		hierzu Stellung genommen ().
Hintergrund: Durch das JStG 2020 (BGBl 2020 I S. 3096; verkündet am ) wurde die Homeoffice-Pauschale i. H. von 5 € pro Tag eingeführt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG). Sie ist begrenzt auf 600 € und gilt als Teil der Werbungskostenpauschale. Die Regelung ist befristet auf die Jahre 2020 und 2021, § 52 Abs. 6 Satz 13 EStG. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis 1.250 € abziehbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; voller Abzug, wenn das Arbeitszimmer den Mit...