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Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen nach IFRS, Handels- und Steuerrecht
I. IFRS
1. Ausweis und Abgrenzung
IAS 1.54(j) und (p) sehen für die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und die den Veräußerungsgruppen (VG) zugeordneten Vermögenswerte und Schulden einen gemeinsamen bilanziellen Ausweis unter einem gesonderten Vermögens- bzw. Schuldposten vor.
1.1 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
IFRS 5 schränkt den Kreis der unter den bilanziellen Sonderausweis fallenden Vermögenswerte nicht ein, d. h. sämtliche langfristigen Vermögenswerte, deren Buchwert durch Veräußerung realisiert werden soll, unterliegen dem Sonderausweis nach IAS 1.54(j). Der Begriff der „zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte“ ist dahingehend zu interpretieren, dass hierunter solche Vermögenswerte zu subsumieren sind, welche typischerweise (d. h. ohne konkrete Veräußerungsabsicht) zu den langfristigen Vermögenswerten gehören. IFRS 5 ist nicht anzuwenden auf Vermögenswerte, welche im Rahmen eines sog. dualen Geschäftsmodells zunächst vermietet oder verpachtet und anschließend zum Verkauf gestellt werden (z. B. Server, Pkw); diese zuvor zur Vermietung oder Verpachtung gehaltenen langfristige...