UStAE Aktuell
2024
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§ 26a Bußgeldvorschriften
Anmerkung
§ 26b UStG a. F. bestimmte, dass ein Unternehmer, der in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt nicht entrichtete, ordnungswidrig handelte. Die Regelung ist mit Wirkung zum aufgehoben und ist nun in modifizierter Form in § 26a Abs. 1 UStG i. d. F. des JStG 2020 eingefügt worden: Voraussetzung ist nicht mehr, dass die Steuer in einer Rechnung ausgewiesen ist (vgl. hierzu mit Kritik an der Neuregelung: Kemper, UR 2021 S. 142; s. ferner Radermacher/Prommer, MwStR 2021 S. 485; Sauter, DStR 2022 S. 1129).