UStAE Aktuell
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen
Für eine aus Krankenkassen gebildete Genossenschaft, die an die Mitgliedskrankenkassen IT-Dienstleistungen erbringt, kann sich die Steuerbefreiung unter dem Gesichtspunkt des Kostenteilungszusammenschlusses durch Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL bzw. ab unmittelbar aus § 4 Nr. 29 UStG ergeben (vgl. Anm. zu § 4 Nr. 29 UStG). Eine Wettbewerbsverzerrung besteht nicht, wenn externe Unternehmer von der Speicherung des gesamten Datenbestandes ausgeschlossen sind und damit vergleichbare Leistungen nicht anbieten oder anbieten können und dementsprechend die Krankenkassen nicht nach externen Unternehmern nachfragen (, MwStR 2018 S. 994).
Nicht zu den begünstigten Leistungen i. S. von § 4 Nr. 15 UStG gehört die Unterbringung von Begleitpersonen von Versicherten in den Rehabilitationseinrichtungen, wenn diese Unterbringung auf privatrechtlicher Grundlage gegen Entgelt erfolgt (, MwStR 2016 S. 425 m. Anm. Herbert).