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Sturz des Kammerpräsidenten der RAK Düsseldorf über eine Wahlrede
Wahlrede des Präsidenten verstößt gegen demokratische Grundsätze – BGH AnwZ (Brfg) 19/19
Die berufsständische Selbstverwaltung der Kammern der freien Berufe steht erneut im Fokus der Geríchte. Der Bundesgerichtshof ( AnwZ (Brfg) 19/19, NWB SAAAH-72476) hat in einer Grundsatzentscheidung unter Bestätigung der Entscheidung der Vorinstanz (vgl. , NWB VAAAH-14702) die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (RAK) 2017 für ungültig erklärt. Die Entscheidung des BGH zeigt ein – wenn auch krasses – Beispiel für Demokratiedefizite in den Kammern der freien Berufe und gewerblichen Wirtschaft auf. Sie treten auch immer wieder dann zutage, wenn sich die Kammern und Dachorganisationen – meist ohne vorherige Konsultation der Mitglieder – öffentlich zu berufs- und allgemeinpolitischen Fragen äußern, ohne die dabei geltenden gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grenzen zu beachten.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Funktionale Selbstverwaltung der Kammern
[i]Demokratische Legitimation Die funktionale Selbstverwaltung in den Kammern der freien Berufe und auch in den Industrie- und Handelskammern ist Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Ihre Tätigkeit und Entscheidungen bedürfen demokratischer Legit...