Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

29.1. Zivilrechtliche Ausgleichsansprüche für umsatzsteuerliche Mehr- und Minderbelastungen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (April 2024)
  1. Kann der Unternehmer aufgrund eines Steuersatzwechsels die erhöhte Umsatzsteuer nicht auf den Endverbraucher abwälzen, ist die erhöhte Umsatzsteuer nicht aus sachlichen Gründen vom Finanzamt zu erlassen (, EFG 2013 S. 1538).

  2. § 29 UStG ist seit dem von besonderer Bedeutung, wenn ausländische Dienstleister langfristige Verträge über sonstige Leistungen i. S. des § 3a Abs. 5 UStG mit Verbrauchern abgeschlossen haben und nunmehr der deutsche Steuersatz anzuwenden ist (vgl. dazu Frase, BB 2015 S. 539).

  3. § 29 Abs. 2 UStG hat aktuelle Bedeutung im Zusammenhang mit der befristeten Absenkung der Steuersätze in der Zeit vom 1.7. bis . Soweit die Voraussetzungen für einen Ausgleichsanspruch nach § 29 UStG nicht vorliegen, weil Preisvereinbarungen in dem Zeitraum von weniger als 4 Monaten vor der Steuersatzänderung getroffen wurden, kann ggf. eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung verlangt werden (vgl. dazu Kahsnitz, DStR 2020 S. 1861). Nach Auffassung von Hummel (UR 2020 S. 741) ist die Viermonatsfrist unbeachtlich. Maßgebender Stichtag für einen Ausgleichsanspruch ist die Verkündun...