UStAE Aktuell
2024
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24.8. Verzicht auf die Durchschnittssatzbesteuerung
Anmerkung
Die Optionserklärung gem. § 24 Abs. 4 UStG erfolgt unternehmerbezogen und ist keine betriebsbezogene Einzeloption. Daher erfolgt eine einheitliche Besteuerung für sämtliche land- und forstwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Besteuerungszeitraums. Dies gilt nach Verwaltungsauffassung auch für innerhalb des Besteuerungszeitraums hinzuerworbene Betriebe ( DStR 2021 S. 2469).