UStAE Aktuell
2024
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23.1. (weggefallen)
Anmerkung
Der Bundesrechnungshof hat die Abschaffung der komplizierten und in der Praxis nur noch selten angewandten Regelung des § 23 UStG angemahnt. Durch Art. 16 des JStG 2022 v. (BGBl I S. 2294) ist § 23 UStG mit Wirkung ab aufgehoben worden.
Zur Vorteilhaftigkeit der Anwendung der Durchschnittssätze vgl. mit Beispielen Gummels/Denker, NWB 2021 S. 362.