UStAE Aktuell
2024
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18e.1. Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Anmerkung
Mit dem (BStBl 2016 I S. 1459) hat die Verwaltung Abschn. 18e.1 Abs. 2 UStAE neu gefasst und im Sinne einer Vereinfachungsregelung zugelassen, dass der Nachweis der qualifizierten Bestätigung durch Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses im Wege eines Screenshots geführt wird.