UStAE Aktuell
2024
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18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen
Anmerkung
Einzelheiten zur Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit nicht in der BR Deutschland zugelassenen Omnibussen ergeben sich aus dem vom BMF herausgegebenen Merkblatt (vgl. BStBl I S. 436). Das (BStBl. 2024 I S. 709) die Liste der Finanzämter, die für die Besteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit nicht in der BR Deutschland zugelassenen Omnibussen zuständig sind, veröffentlicht (Stand ).