UStAE Aktuell
2024
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15.23. Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
Anmerkung
I. Allgemeines
Die Besteuerung der privaten Nutzung von Kraftfahrzeugen und Elektrofahrräder, die einer Kennzeichen-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht unterliegen (nachfolgend: Fahrzeuge), und die Überlassung dieser Fahrzeuge an das Personal hat die Verwaltung im Abschn. 15.23 geregelt. Geht es um die Nutzung und Überlassung von Fahrrädern, einschließlich Elektrofahrräder, die keiner Kennzeichen-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht unterliegen, ist Abschn. 15.24, eingefügt durch BStBl 2022 I S. 197, maßgebend.
II. Nichtunternehmerische Nutzung von Fahrzeugen
Den Vorsteuerabzug und die Umsatzbesteuerung von (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen hatte die Verwaltung früher in dem BStBl 2004 I S. 864, geregelt. Mit BStBl 2014 I S. 896 (dazu Huschens, DB 2014 S. 1636; Sterzinger, BB 2014 S. 1751) hat die Verwaltung ihre Anweisungen an die „3-Sphären-Theorie“ angepasst (vgl. hierzu die Anm. zu Abschn. 15.2c und im Abschn. 15.23 übernommen. Daher kann ein Fahrzeug, das unternehmerisch (Sphäre 1) und nichtunternehmerisch i. e. S. (Sphäre 2) verwendet wird, nicht mehr in ...