UStAE Aktuell
2024
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15.21. Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen Anteilen
Anmerkung
Bei der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen ist wie folgt zu unterscheiden:
Dient die Ausgabe der Anteile dem „nichtunternehmerischen“ Bereich der Gesellschaft, ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen (vgl. hierzu auch , BStBl 2017 II S. 577 = MwStR 2016 S. 626 m. Anm. Lausterer und Zitzl; vgl. dazu auch Huschens, UVR 2016 S. 284 sowie Brinkmann/Walter-Yadegardjam, DStR 2016 S. 2190; Nieskoven, GStB 2016 S. 351). Zu diesem nichtunternehmerischen Bereich gehören auch unternehmensnahe Tätigkeiten, die jedoch nicht in den Anwendungsbereich der MwStSystRL fallen (vgl. „VNLTO“, DStR 2009 S. 369).
Dient die Ausgabe der Anteile dem unternehmerischen Bereich, richtet sich der Vorsteuerabzug nach den Verwendungsumsätzen, sodass ggf. eine Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG erfolgen muss (vgl. Abschn. 15.21 Abs. 4 UStAE).
Finanziert sich ein Unternehmen durch die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen, gelten die gleichen Grundsätze wie für die Ausgabe von Gesellschaftsanteilen (vgl. , BStBl 2010 II S. 885, Abschn. 15.21 Abs. 5 Satz 1 UStAE).