UStAE Aktuell
2024
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15.14. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
Anmerkung
Entsprechend der Neuregelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG v. ist die Ausnahmevorschrift des § 15 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b UStG auf Vermittlungsleistungen von Versicherungsvertretern erweitert worden.
Der „RBS Deutschland Holdings GmbH“ (DStR 2011 S. 66) die deutsche Regelung des § 15 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2 UStG bestätigt. Ein im Ausland ausgeführter Ausgangsumsatz führt nicht automatisch zur Versagung des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen, die mit diesem Umsatz wirtschaftlich zusammenhängen. Der Vorsteuerabzug wird nur versagt, wenn der Umsatz – würde er im Inland ausgeführt – nach § 4 Nr. 8 – 28 UStG steuerfrei wäre.
Dem „Morgan Stanley“ (DStR 2019 S. 275 m. krit. Anm. de Weerth = UR 2019 S. 232 = EU-UStB 2019 S. 10 m. Anm. Heinrichshofen = MwStR 2019 S. 267 m. Anm. Korf; vgl. hierzu Prätzler, UStB 2019 S. 243) kann entnommen werden, dass eine Vorsteuerabzugsberechtigung für Leistungsbezüge im Inland für einen Ausgangsumsatz im übrigen Gemeinschaftsgebiet nur besteht, wenn sowohl der Ausgangsumsatz im übrigen Gemeinschaftsgebiet vorsteuerunschädlich bewirkt wi...