UStAE Aktuell
2024
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15.13. Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen
Anmerkung
Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b UStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG v. sind auch die Umsätze von Versicherungsvertretern, die im Zusammenhang mit Ausfuhren Versicherungsleistungen vermitteln, vorsteuerunschädlich. Die Regelung beruht auf Art. 169 Buchst. c MwStSystRL. Für Zeiträume vor dem Inkrafttreten des AmtshilfeRLUmsG kann sich der Unternehmer in allen offenen Fällen unmittelbar auf Art. 169 Buchst. c MwStSystRL berufen ( BStBl 2013 I S. 1475).
Die Verwaltung vertritt in Abschn. 15.13 Abs. 15 UStAE die Auffassung, dass die Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug (§ 4 Nr. 8 – 28 UStG) grundsätzlich den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug (§ 4 Nr. 1 – 7 UStG) vorgehen. Daher kann für diese Umsätze kein Vorsteuerabzug beansprucht werden. Der (BStBl 2014 II S. 133) diese Rechtsauffassung für innergemeinschaftliche Lieferungen bestätigt. Der BFH hat aber ausdrücklich offen gelassen, ob dies auch für Ausfuhrlieferungen gilt.
Bei der Steuerbefreiung des § 26 Abs. 5 UStG handelt es sich um eine Spezialvorschrift, die vorrangig vor den allgemeinen Steuerbefreiungen nach § 4 UStG anzuwenden ist. Daher tritt für diese Umsätze gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug ein, wenn gleichzeitig die Voraussetzung einer ...BStBl 2015 I S. 886