UStAE Aktuell
2024
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15.3. Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Empfang der Leistung
Anmerkung
Vorsteuern kann nur ein Unternehmer abziehen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 UStG). Bei An- oder Vorauszahlungen entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn die Abschlagsrechnung mit Steuerausweis vorliegt und die Zahlung erfolgt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG). Daher muss in diesem Zeitpunkt die Unternehmereigenschaft gegeben sein. War der Leistungsempfänger zu diesem Zeitpunkt kein Unternehmer, kann der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht und auch nicht nachträglich gem. § 15a UStG gewährt werden (, BStBl 2011 II S. 994).
Nach dem , Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 6/23, MwStR 2022 S. 206 m. Anm. Masuch; vgl. hierzu Meurer, MwStR 2024 S. 218) ist bei Anzahlungsrechnungen nur ein Vorsteuerabzug aufgrund dieser Rechnung und nicht aufgrund der späteren End- bzw. Schlussrechnung möglich.
Ein Vorsteuerabzug ist nur zulässig, wenn im Zeitpunkt der Anzahlung die spätere Erbringung der Leistung nicht „unsicher“ ist (, UR 2015 S. 514; zur Problematik vgl. auch Sterzinger, UStB 2015 S. 130, und Korn, MwStR 2016 S. 62). Der BFH hat mit zwei zeitgleichen Beschlüssen vom dem Eu...