Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

13b.18. Übergangsregelungen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (April 2024)

Anmerkung

Ab findet § 13b UStG auch auf Übertragungen von Gas- und Elektrizitätszertifikaten Anwendung (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG n. F.). Sofern der leistende Unternehmer für vor dem vereinnahmte Anzahlungen Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis erstellt hat, sind die Rechnungen über diese Anzahlungen für den Voranmeldungszeitraum der tatsächlichen Ausführung der Leistung zu berichtigen, ggf. im Rahmen der Schlussrechnung (§ 27 Abs. 1 Satz 3 UStG). Allerdings hat die Finanzverwaltung mit (BStBl 2020 I S. 288) – wie in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit – eine Übergangsregelung getroffen, wonach es nicht beanstandet wird, wenn bei Anwendung der Regeln zum Übergang der Steuerschuldnerschaft die erklärten und versteuerten Anzahlungen unberücksichtigt bleiben und die Anzahlungsrechnungen nicht berichtigt werden.