UStAE Aktuell
2024
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13b.1. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
I. Rechtsänderungen durch das KroatienAnpG v.
1. Einbeziehung von Tablet-Computern und Spielekonsolen in die Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG ab
Die Regelung zum Übergang der Steuerschuldnerschaft bei der Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ist auf Tablet-Computer und Spielekonsolen erweitert worden.
2. Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG n. F. i. V. m. Anlage 4 zum UStG)
Der Gesetzgeber hat den Übergang der Steuerschuldnerschaft auf die Lieferung bestimmter Edelmetalle und unedler Metalle erstreckt (vgl. im Einzelnen Abschn. 13b.7a UStAE n. F.).
3. Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Nach § 13b UStG findet ein Übergang der Steuerschuldnerschaft statt bei
Bauleistungen i. S. von § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG, wenn der
Leistungsempfänger ein Unternehmer ist,
gesetzliche Regelung bis zum :
der Leistungen i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG (= Bauleistungen) erbringt (§ 13b Abs. 5 Satz 2 UStG),
gesetzliche Regelung ab dem :
der – unabhängig von der tatsächlichen Verwendung der bezogenen Bauleistung – als Unternehmer nachhaltig Bauleistungen erbringt.