UStAE Aktuell
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
12.4. Umsätze der Zahntechniker und Zahnärzte (§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG)
Anmerkung
§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG begünstigt nur sonstige Leistungen und die Lieferung von Zahnersatz, nicht hingegen z. B. die Lieferung von Atemmasken (, BStBl 2014 II S. 286). Das ergibt sich aus der richtlinienkonformen Auslegung der Vorschrift (zur unionsrechtlichen Vorgabe vgl. Anhang X zur MwStSystRL).