UStAE Aktuell
2024
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10.4. Durchlaufende Posten
Anmerkung
Ein durchlaufender Posten kann in richtlinienkonformer Auslegung des Art. 79 Buchst. c MwStSystRL nur vorliegen, wenn die vereinnahmten Beträge in der Buchführung als durchlaufende Posten behandelt werden. Dem Unternehmer steht daher letztlich ein Wahlrecht zu, ob er die im Namen und für Rechnung seiner Leistungsempfänger verauslagten Beträge als Teil der Bemessungsgrundlage erfassen will oder nicht (, BStBl 2023 II S. 89). Die Finanzverwaltung wendet das jedoch nicht an, weil auf Grund von Art. 373 MwStSystRL Deutschland nicht verpflichtet sei, Art. 79 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL in nationales Recht umzusetzen. Für eine richtlinienkonforme Auslegung des § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG bestehe kein Raum, da der nationale Gesetzgeber zulässigerweise von dieser Option (= Nichtumsetzung der unionsrechtlichen Regelung) Gebrauch gemacht hat ( BStBl. I S. 179).
Portogebühren sind durchlaufende Posten, wenn Werbeagenturen, Lettershops etc. für ihre Auftraggeber Briefe aufgeben und die Auftraggeber als Absender auf den Briefen in Erscheinung treten. Das gilt auch, wenn die Agentur ihren eigenen Freistempler verwendet, aber auf dem Brief durch einen ent...