Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

6.9. Sonderregelungen zum Ausfuhrnachweis

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE

  1. Gibt ein im Inland ansässiger Unternehmer eine Ausfuhranmeldung nicht in Deutschland, sondern im übrigen Gemeinschaftsgebiet ab, bescheinigt die ausländische Zollbehörde, bei der die Ausfuhranmeldung abgegeben wurde, den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet. Hat die ausländische Zolldienststelle das PDF-Dokument „Ausgangsvermerk“ übermittelt, ist dies der Ausfuhrnachweis i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStDV und § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStDV. Wurde dem Unternehmer lediglich eine elektronische Nachricht über den körperlichen Ausgang der Ware zugesandt, ist dies ein ausreichender Belegnachweis i. S. von § 6 Abs. 4 UStG, wenn er aufzeichnet/dokumentiert, dass er diese Nachricht von der ausländischen Zollbehörde erhalten hat, und er in seinen Aufzeichnungen die Nachricht mit der entsprechenden Ausfuhranmeldung verbindet (Abschn. 6.9 Abs. 16 UStAE, eingefügt durch BStBl 2015 I S. 559).

  2. Wird der Ausfuhrnachweis durch einen Posteinlieferungsbeleg geführt (vgl. Abschn. 6.9 Abs. 5 Nr. 1 Buchst. a UStAE), muss er einen Zusammenhang mit der Lieferung und dem Abnehmer erkennen lassen. Daher muss der Versender auf dem Einlieferungsbeleg bzw. auf ...