UStAE Aktuell
2024
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6.5. Ausfuhrnachweis (Allgemeines)
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
Buch- und Belegnachweis sind nach der Rechtsprechung des BFH keine materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (, BStBl 2010 II S. 517). Deshalb gilt folgende Prüfungssystematik (vgl. Wäger in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 108 Rz. 80 ff.):
Der Unternehmer hat die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach §§ 8 ff. UStDV buch- und belegmäßig nachzuweisen. Sind die Buch- und Belegnachweise geführt, ist das Vorliegen der (materiell-rechtlichen) Voraussetzungen des § 6 UStG zu vermuten (vgl. , BStBl 2015 II S. 46, sog. Anscheinsbeweis). Der Umsatz ist also grundsätzlich steuerfrei. Das Finanzamt darf aber die Belege nachprüfen. Ergibt sich dabei nach den allgemeinen Beweisregeln und -grundsätzen, dass die Belege unrichtig sind oder bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit, ist das Finanzamt berechtigt, die Steuerfreiheit zu versagen, wenn die Steuerfreiheit nicht objektiv feststeht und auch kein Vertrauensschutz zu gewähren ist.
Auch wenn die nach der UStDV bestehenden Nachweispflichten nicht erfü...BStBl 2020 I S. 582