UStAE Aktuell
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
6.2. Elektronisches Ausfuhrverfahren (Allgemeines)
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
Es ist zwischen der umsatzsteuerlichen Ausfuhr und dem zollrechtlichen Ausfuhrverfahren zu unterscheiden. Das zollrechtliche Ausfuhrverfahren findet statt, wenn Gemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in das Drittlandsgebiet verbracht werden. Seit dem muss das Ausfuhrverfahren regelmäßig elektronisch („ATLAS-Ausfuhr“) durchgeführt werden:
Zunächst wird die Ware elektronisch durch den Ausführer (vgl. hierzu Rüttler/Gries/Stößel, DStR 2017 S. 2193) zur Ausfuhr bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt) mit Angabe der Ausgangszollstelle angemeldet.
Die Ausfuhrzollstelle übermittelt die Angaben der Ausgangszollstelle elektronisch unter Angabe einer Registrierungsnummer, „Master Reference Number“ (MRN).
Die Ausfuhrzollstelle sendet dem Unternehmer ein elektronisches Ausfuhr-Begleitdokument als pdf-Datei mit dieser MRN zu. Diese Datei muss der Händler ausdrucken. Das Dokument begleitet die Ware bis zur Drittlandsgrenze.
Der Unternehmer legt das Begleitdokument bei der Ausgangszollstelle vor. Die Ausgangszollstelle überprüft den Vorgang ...