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Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

Stand: 15.12.2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

4.9.2. Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Januar 2025)

Anmerkung

  1. Nach dem „ Leo-Libera“ (DStRE 2010 S. 943; vgl. dazu Dziadkowski, UStB 2010 S. 250) verstößt die ab geltende Neuregelung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG nicht gegen Unionsrecht. Dem nationalen Gesetzgeber stehe es frei, die Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL auf bestimmte Glücksspiele zu begrenzen. Ab dem genannten Datum sind demnach nur noch unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallende und nach diesem Gesetz steuerpflichtige Umsätze von der Umsatzsteuer befreit (vgl. auch Nachfolgeentscheidung des BStBl 2011 II S. 311 = UR 2011 S. 149 m. Anm. Dziadkowski; , BFH/NV 2016 S. 1592; , BFH/NV 2017 S. 1199; , BStBl 2020 II S. 296; XI R 23/18, BFH/NV 2020 S. 615 und XI R 26/18, BFH/NV 2020 S. 616; , BFH/NV 2021 S. 1209; siehe auch Dziadkowski, UR 2020 S. 445; . EFG 2022 S. 1573 m. Anm. Kessens; , Nichtzulassungsbeschw. eingelegt, Az. des BFH: V B 23/24, EFG 2024 S. 1521 m. Anm. Jäpel). Geldspielumsätze in Spielbanken sind steuerpflichtig. Die Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe...

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