UStAE Aktuell
2024
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4.8.7. Zahlungs-, Überweisungs- und Kontokorrentverkehr
Anmerkung
In der Bankpraxis besteht ein erhebliches wirtschaftliches Interesse, einen Teil der Finanzdienstleistungen auf externe Dienstleister auszulagern (Outsourcing). Der externe Dienstleister kann nach der Rechtsprechung des , BStBl 2008 II S. 777) nur unter engen Voraussetzungen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG in Anspruch nehmen (zur Übernahme von Daten aus Überweisungsträgern durch einen Dienstleister vgl. , BStBl 2017 II S. 327 = UR 2017 S. 194 m. krit. Anm. Jacobs = MwStR 2017 S. 326 m. krit. Anm. Hahne; krit. auch Philipowski in UR 2017 S. 945; zu sog. Processing-Leistungen für das Kreditkartengeschäft einer Bank vgl. , MwStR 2021 S. 533 m. Anm. Hahne; dazu Anm. von Jacobs in UR 2021 S. 413; allgemein zum Outsourcing im Finanzsektor Kratz, BB 2022 S. 2519 und 2587).
Der BFH hatte Zweifel, ob Unterstützungsleistungen eines externen Dienstleisters zum Betrieb von Geldausgabeautomaten umsatzsteuerfrei sind und hat mit Beschluss v. (V R 6/15, BStBl 2018 II S. 250 = UR 2018 S. 193 m. Anm. Jacobs = MwStR 2018 S. 319 m. Anm. Erdbrügger) die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung v...BStBl 2020 II S. 522