UStAE Aktuell
2024
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4.3.6. Buchmäßiger Nachweis
Anmerkung
Nach § 4 Nr. 3 Satz 3 UStG müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung vom Unternehmer nachgewiesen sein. Die Verwaltung hat aufgrund der Rechtsprechung des BFH zu Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen die noch in Abschn. 47 Abs. 3 und Abschn. 48 Abs. 4 UStR 2008 vertretene Auffassung aufgegeben, dass die Nachweise materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind.