UStAE Aktuell
2024
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4.3.5. Ausnahmen von der Steuerbefreiung
Anmerkung
Abweichend von Abschn. 49 UStR 2008 enthält die Anweisung keine Ausführungen mehr zur Verschaffung von Versicherungsschutz als unselbständige Nebenleistung zur Güterbeförderung. Offensichtlich geht die Verwaltung davon aus, dass die Verschaffung von Versicherungsschutz für das Transportgut durch den Beförderungsunternehmer bzw. den Spediteur regelmäßig als selbständige (Haupt-)Leistung anzusehen ist.