Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Dezember 2024)

Anmerkung

  1. Betriebshilfeleistungen eines Einzelunternehmers an einen gesetzlichen Träger der Sozialversicherung sind gem. § 4 Nr. 27 Buchst. b 2. Alt. UStG steuerfrei (vgl. auch Abschn. 4.27.2 Abs. 4 Satz 6 UStAE). Umsätze an einen in Not geratenen landwirtschaftlichen Betrieb werden nicht von der Regelung des § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG erfasst. In diesem Fall kann sich der Unternehmer/Betriebshelfer auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen, sofern die Kosten von der Krankenkasse oder anderen Einrichtung der sozialen Sicherheit übernommen werden oder zumindest übernehmbar sind (, BFH/NV 2017 S. 1334).

  2. Die Gestellung von Haushaltshilfen ist durch die Neufassung des § 4 Nr. 27 UStG i. d. F. des JStG 2009 nicht mehr erfasst und kann nur noch unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 UStG befreit sein.