UStAE Aktuell
2024
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4.22.2. Andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
Eine sportliche Veranstaltung setzt keine bestimmte Organisationsstruktur voraus. Nicht ausreichend sind die Überlassung von Sportgegenständen bzw. Anlagen oder lediglich konkrete Dienstleistungen, z. B. ein spezielles Training für einzelne Sportler (, UR 2009 S. 318). Dementsprechend ist der Einzelunterricht durch angestellte Lehrer eines Golfclubs keine begünstigte Veranstaltung (, DStRE 2008 S. 1018; offengelassen in , UR 2011 S. 589). Dagegen soll die Organisation eines strukturierten Trainings- und Spielbetriebs auf einem Kunstrasenplatz eines Vereins eine sportliche Veranstaltung sein (, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 4/23, EFG 2024 S. 331 m. Anm. Sutorius = MwStR 2024 S. 283 m. Anm. Alvermann/Esteves Gomes; vgl. dazu Bender, und Meurer, MwStR 2024 S. 198, 202).
Ein Berufungsrecht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL besteht nicht (vgl. dazu oben Anm. zu Abschn. 1.4).
Ein Schützenverein erbringt mit unt...