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2024
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4.20.3. Museen und Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst
Anmerkung
Mit Schreiben vom (BStBl 2021 I S. 868) hat die Verwaltung durch Ergänzung von Abschn. 4.20.3 Abs. 2 den Begriff der Kunstsammlung an das Urteil des BFH, Urteil vom - V R 29/17 (BStBl 2021 II S. 495) angepasst.
Steuerfreie Umsätze eines Museums erbringt auch ein selbständiger Museumsführer, wenn sich aus der ihm erteilten Bescheinigung ergibt, dass er durch seine Tätigkeit die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt, wie das Museum einer Gebietskörperschaft. Das gilt jedenfalls bei Führungen in einem Museum, das nur in Begleitung eines Gästeführers betreten werden darf (, DStR 2022 S. 1153 m. Anm. Treiber = MwStR 2022 S. 665 m. Anm. Dodos).
Betreibt ein Unternehmer in unmittelbarer Nähe des von ihm steuerfrei betriebenen Denkmals auch eine WC-Anlage und einen Parkplatz, die jedermann entgeltlich nutzen kann, ist ernstlich zweifelhaft, ob die Umsätze aus dem Betrieb einer WC-Anlage, die an zahlende Besucher eines Museums ausgeführt werden, umsatzsteuerpflichtig sind oder als Nebenleistung zum steuerfreien Museumsumsatz steuerbefreit sind. Nicht ernstlich zweifelhaft ist demgegenüber, dass...