UStAE Aktuell
2024
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4.16.6. Eng verbundene Umsätze
Anmerkung
Zu den eng mit dem Betrieb eines Alten- bzw. Pflegeheims verbundenen steuerfreien Umsätzen (§ 4 Nr. 16 UStG) gehören auch das Zurverfügungstellen eines Hausnotrufs (vgl. auch Abschn. 4.16.5 Abs. 21 S. 4) und die Unterstützung durch Sozialarbeiter für die Nutzer des Betreuten Wohnens. Nicht umsatzsteuerfrei ist dagegen der Wäscheservice für die Nutzer des Betreuten Wohnens (, EFG 2011 S. 1285). Zur Abgrenzung zwischen der Abgabe von Hilfsmitteln (begünstigt) und Pflegehilfsmitteln (nicht begünstigt) vgl. Birkedahl/Cloß/Müller, UR 2013 S. 946.