Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

4.16.4. Leistungen der Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnheime

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Anmerkung

  1. Vermietungsleistungen und individuell angepasste Pflegeleistungen, die ein Unternehmer aufgrund getrennter Verträge gegenüber Senioren im Rahmen einer Seniorenwohngemeinschaft erbringt, sind selbständige Hauptleistungen, die getrennt zu beurteilen sind. Die langfristige Vermietung möblierter Räume ist nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei. Die Betreuungs- und Pflegeleistungen sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 UStG steuerfrei (, BStBl 2011 II S. 836; , UR 2018 S. 22; vgl. hierzu auch , EFG 2022 S. 715 m. Anm. Sternberg; Abschn. 4.16.4 Abs. 5 Satz 4 UStAE).

  2. Altenheime bewirken nur steuerfreie Umsätze, wenn die Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG vorliegen, d. h. die 25 %-Grenze eingehalten wird. Nach dem „Les Jardins des Jouvence SCRL“ (MwStR 2016 S. 235 m. Anm. Grube = UR 2016 S. 391) bedürfen auch Altenheime zur Erlangung der Steuerbefreiung der Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter. Fehlt es an dieser Anerkennung, sind nach Ansicht von Grube (a. a. O.) die Leistungen steuerpflichtig und nicht etwa nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG als Wohnraumvermietung steuerfr...