UStAE Aktuell
2024
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4.14.6. Eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen verbundene Umsätze
Anmerkung
Der Begriff des „eng verbundenen Umsatzes“ setzt voraus, dass eine Krankenhausbehandlung oder ärztliche Heilbehandlung als Hauptleistung ausgeführt wird und der eng verbundene Umsatz hierzu die Nebenleistung darstellt ( „CopyGene“, UR 2010 S. 526). Diese Nebenleistung muss jedoch nicht aus der Sicht des Leistenden eine Nebenleistung zu seiner Hauptleistung sein, sondern es kommt darauf an, dass aus der Sicht des Leistungsempfängers eine Nebenleistung zu der an ihn erbrachten Krankenhausbehandlung/ärztlichen Heilbehandlung vorliegt (, BStBl 2016 II S. 781 = MwStR 2015 S. 213 m. Anm. Klaßmann zu den Rechtsfolgen für Krankenhäuser; vgl. auch Damaschke, UStB 2015 S. 132). Zweifelhaft ist unter diesem Gesichtspunkt, ob bei dieser Begriffsbestimmung auch Nebenleistungen vorliegen können, wenn ein Krankenhaus gegen Entgelt Geräte oder Personal an andere Einrichtungen gestellt (so aber die Verwaltungsauffassung, vgl. UR 2018 S. 371, und UR 2017 S. 401). Nicht zu begünstigten Leistungen gehört die entgeltliche Weitergabe ...