UStAE Aktuell
2024
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4.14.5. Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen
Anmerkung
1. Allgemeines
Nach § 4 Nr. 16 UStG a. F. waren Einrichtungen privater Träger nur dann begünstigt, wenn ihre Leistungen bzw. die Pflegetage zu mindestens 40 v. H. Personen mit Kostenerstattung durch Sozialleistungsträger zugutekamen (zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Unionsrecht vgl. , BStBl 2016 II S. 788 und v. 17.11.2022 – V R 23/20). Nach der gesetzlichen Neuregelung durch das JStG 2009 ist die Begünstigung davon abhängig, dass die Einrichtung bestimmte Voraussetzungen nach dem SGB V, SGB VII oder SGB IX erfüllt, also zugelassener Leistungserbringer im Bereich der Sozialleistungen ist.
2. Begriff der Krankenhausbehandlung
Begünstigte Leistungen i. S. von § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG sind „Krankenhausbehandlungen“ und „ärztlichen Heilbehandlungen einschließlich Diagnostik…“. Krankenhausbehandlungen unterscheiden sich von ärztlichen Heilbehandlungen durch das in der Regel längere Verweilen am Ort der Heilbehandlung (dem Krankenhaus), wo die Patienten im Gegensatz zu den Zentren ärztlicher Heilbehandlung und Diagnostik zum Zwecke der medizinischen Behandlung aufgenommen und verpflegt werden (Hölzer in Rau/Dürrwächter, UStG, § 4 Nr. 14, Rz. 712). Im Krankenhaus könne...BStBl 2016 II S. 781