Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

4.10.1. Versicherungsleistungen

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Anmerkung

  1. Das Wesen eines Versicherungsverhältnisses besteht darin, dass der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherten gegen vorherige Zahlung einer Prämie beim Eintritt des Versicherungsfalls die bei Vertragsschluss vereinbarte Leistung zu erbringen (vgl. , Generali Seguros, MwStR 2023 S. 425 m. Anm. Trejo). Anders als bei Finanzdienstleistungen erstreckt sich die Befreiung nicht auf Teile der Dienstleistung des Versicherers, auch soweit es sich bei diesen Teilen um ein eigenständiges Ganzes handelt. Nicht befreit ist deshalb die Tätigkeit eines Dienstleisters, der im Namen und für Rechnung der Versicherung die gesamte Schadensregulierung (, Aspiro SA, MwStR 2016 S. 334 m. Anm. Grube; vgl. auch , MwStR 2017 S. 44 m. Anm. Grünwald, zur Tätigkeit eines Schadensabwicklungsunternehmens eines Rechtsschutzversicherers) oder für einen Pensionsfonds die Vermögensverwaltung übernimmt (, United Biscuits Limited, MwStR 2021 S. 22 m. Anm. Grünwald; dazu Huschens, EU-UStB 2020 S. 95)...