UStAE Aktuell
2024
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3a.6. Ort der Tätigkeit
Anmerkung
Kulturelle oder unterhaltende Dienstleistungen i.S. von § 3a Abs. 3 Nr. Buchst. a UStG sind beispielsweise auch Leistungen eines Theaters oder Orchesters, die im Rahmen eines Live-Streaming angeboten werden sowie Online-Fortbildungen (Webinare) (Abschn. 3a.6 Abs. 2b, 4.20.1 Abs. 1 Sätze 7 und 8 und 4.21.2 Abs. 2 Satz 8).
Bei interaktiven erotischen Live-Webcam Darbietungen handelt es sich um eine sonstige Leistung i. S. von § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG (unterhaltende Tätigkeit). Der Tätigkeitsort ist der Ort, von dem aus der Unternehmer seine Leistung organisiert. Das ist der Ort an dem der Unternehmer den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat ( „L.W. Geelen“, MwStR 2019 S. 583 m. Anm. R. Langer = EU-UStB 2019 S. 57 m. Anm. Nieskens). Dagegen ist die Verwaltung der Meinung, dass der Tätigkeitsort für die im Live-Streaming und in den Webinaren erbrachten Leistungen der Wohnsitz etc. des Leistungsempfängers ist (Abschn. 3a.6 Abs. 2b i.d.F. des BStBl. I S. 726, mit einer Nichtbeanstandungsregelung für vor dem erbrachte Leistungen). Bei der kombin...