Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

3.4. Den sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (September 2024)

Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE

1. Anwendungsbereich des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG (neuere Dogmatik)

Die Besteuerung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG kommt nur in Betracht, wenn Gegenstände des Unternehmens, für die der Unternehmer zumindest teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt war, für außerunternehmerische Zwecke verwendet werden. Dagegen ist für eine Besteuerung kein Raum, wenn Gegenstände nicht für das Unternehmen (Sphäre 1) erworben wurden und deshalb bereits der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG ausgeschlossen ist.

Beispiel:

Eine Gesellschaft (GmbH) schafft einen Pkw an, den sie einem Gesellschafter, der nicht als Geschäftsführer/Arbeitnehmer für die Gesellschaft tätig ist, für dessen privaten Bedarf zur Verfügung stellt.

Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, da der Pkw für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit (Sphäre 3) verwendet werden soll. Damit entfällt zugleich eine Besteuerung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG.

Der Besteuerungstatbestand des § 3 Abs. 9a UStG erfasst allerdings keine unentgeltlichen Wertabgaben für unternehmerische Zwecke.

Beispiel:

Ein Unternehmer überlässt vorübergehend einen mit Vorsteuerabzug erworbenen Lkw unentgeltlich einem Geschäftsfreund zur Nutzung in dessen Unternehm...