UStAE Aktuell
2024
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3.14. Reihengeschäfte
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
I. Allgemeines
Die Voraussetzungen des Reihengeschäfts ergeben sich ab aus § 3 Abs. 6a Satz 1 (bis : § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG). Es liegt vor, wenn
mehrere Unternehmer,
die Liefergeschäfte über denselben Gegenstand abschließen,
Lieferungen ausführen und
der Liefergegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den Abnehmer gelangt.
Als Rechtsfolge ordnet das Gesetz zunächst an, dass die Beförderung oder Versendung nur einer der Lieferungen zuzuordnen, also nur eine Beförderungs- oder Versendungslieferung gegeben ist. Welche Lieferung das ist, ergibt sich aus (§ 3 Abs. 6a Sätze 2 – 7 UStG). Für die Beförderungs- und Versendungslieferung bestimmt sich der Ort im Regelfall nach der allgemeinen Ortsregel des § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG, ausnahmsweise auch nach § 3 Abs. 8 oder § 3c UStG. Die übrigen Lieferungen im Reihengeschäft sind unbewegte Lieferungen, die der Beförderungs- oder Versendungslieferung vorangehen oder nachfolgen und deren Ort in der Sondervorschrift des § 3 Abs. 7 Satz 2 UStG geregelt ist (vgl. dazu mit zahlreichen Beispielen Ramb, NWB 2020 S. 1864).
Nur die nach d...