UStAE Aktuell
2024
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2.2. Selbständigkeit
Anmerkung
In dem Urteil v. - V R 3/15 (MwStR 2016 S. 496 m. Anm. Totsche) hat der BFH seine Rechtsprechung zur Auslegung des Merkmals der Selbständigkeit prägnant zusammengefasst und darauf hingewiesen, dass vor allem das Unternehmerrisiko/Vergütungsrisiko für die Beurteilung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse von Bedeutung ist.
Der BFH ist in der Vergangenheit ohne weitere Differenzierung davon ausgegangen, dass Mitglieder von Aufsichtsräten Unternehmer i. S. von § 2 UStG sind (vgl. , BStBl 2010 II S. 88; abweichend für vom Dienstherrn in den Aufsichtsrat entsandte Beamte: DStR 2014 S. 428; dazu kritisch Kaya/Maier, ). In seinem Urteil v. (Rs. C-420/18, IO, MwStR 2019 S. 663 m. Anm. de Weerth; vgl. hierzu Vobbe/Stelzer, MwStR 2019 S. 932; krit. Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, § 2 Rdnr. 54.2; krit. Hiller, UR 2022 S. 521) ist der EuGH zu dem Ergebnis gekommen, dass das Aufsichtsratsmitglied einer niederländischen Stiftung nicht selbständig tätig ist, weil es aufgrund einer festen Vergütung (unabhängig von der Te...BStBl 2021 II S. 542