UStAE Aktuell
2024
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2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen
Anmerkung
Die Verwaltung hat bisher versäumt, ihre Anweisungen zur Vereinsbesteuerung an die neuere Rechtsprechung des EuGH und des BFH anzupassen (vgl. hierzu die Anm. zu Abschn. 1.4).
Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Finanzämter in der Vergangenheit den Umfang der unternehmerischen Betätigung und den damit zusammenhängenden Vorsteuerabzug der Forschungseinrichtungen unterschiedlich beurteilt haben. Um eine einheitliche Beurteilung sicherzustellen, hat das (BStBl. I S. 314) Regelungen im Abschn. 2.10 Abs. 10 und 11 getroffen.
Zu 2.10. existiert gegenwärtig an dieser Stelle keine Kommentierung.