UStAE Aktuell
2024
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1a.2. Innergemeinschaftliches Verbringen
Anmerkung
Ein Verbringen zur Verfügung des Unternehmers i. S. von § 1a Abs. 2 UStG liegt nicht vor, wenn es sich um eine Warenbewegung handelt, die im Rahmen einer Lieferung erfolgt. In diesem Fall ist die Lieferung mit Beginn der Beförderung oder Versendung in dem Abgangsmitgliedstaat bewirkt (§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG). Der Abnehmer muss unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 UStG einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. Abweichend hiervon konnte im grenznahen Bereich für Beförderungslieferungen durch den Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein innergemeinschaftliches Verbringen nach der Vereinfachungsregelung des Abschn. 1a.2 Abs. 14 UStAE a. F. angenommen werden. Die Vereinfachungsregelung hat die Verwaltung mit (BStBl 2018 I S. 638 mit Nichtbeanstandungsregelung für vor dem ausgeführte Umsätze; vgl. hierzu Sterzinger, UR 2018 S. 475) insbesondere zur Vermeidung des Risikos von Steuerausfällen abgeschafft.
Nach Abschn. 1a.2 Abs. 10 Nr. 2 UStAE liegt ein steuerbares Verbringen nicht vor, wenn ein Gegenstand zur Ausführung einer sonstigen Leistung in den anderen Mitgliedstaat verbracht wird. Der EuGH hat dazu unter Hinweis auf den Wortlaut des Art. 17 Abs. 2 Buchst. g MwStSystRL entschieden, dass d...