UStAE Aktuell
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1.9. Inland – Ausland
Anmerkung
Nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört die sog. ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), die mit dem Ende des Küstenmeeres (Gewässer und Watten zwischen der Strandlinie und der Hoheitsgrenze auf See) beginnt. Die wirtschaftliche Erforschung und Ausbeutung von Windenergie in diesem Bereich unterliegt nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) der Hoheitsgewalt der Bundesrepublik. Die Umsatzbesteuerung von Offshore-Windkraftanlagen in diesem Bereich ist jedoch nach § 1 Abs. 2 UStG ausgeschlossen, weil die AWZ nicht zum Gebiet der Bundesrepublik gehört (vgl. Gilsen/Baumgarnter/Dittrich, DStR 2020 S. 2097).