UStAE Aktuell
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1.5. Geschäftsveräußerung
Anmerkung
1. Veräußerung von Mietobjekten
Abschn. 1.5 Abs. 2a Satz 1 UStAE übernimmt die Rechtsprechung des BFH, wonach die für die Geschäftsveräußerung erforderliche Fortführungsabsicht nicht gegeben ist, wenn bei einer Grundstücksveräußerung das bisher bestehende Pachtverhältnis des Veräußerers mit einem Pächter im Zeitpunkt der Übertragung des Grundstücks beendet war und der Erwerber ein neues Pachtverhältnis mit einem neuen Pächter begründet (, BStBl 2008 II S. 447 – Übertragung eines Grundstücks mit Diskothekeneinrichtung; dazu berechtigte Kritik bei Behrens/Schmitt, UVR 2008 S. 220; vgl. auch EFG 2011 S. 1206 zur Veräußerung eines nur noch gelegentlich vermieteten Gaststättengrundstücks und , MwStR 2021 S. 209 m. Anm. Salder/Sieber = EFG 2021 S. 585 m. Anm. Büchter-Hole: Übertragung eines seit mehreren Jahren nicht mehr verpachteten Hotelgrundstücks). Der BFH hat seine Rechtsprechung allerdings eingeschränkt: Auch ohne Übergang des Mietvertrages liegt eine Geschäftsveräußerung vor, wenn die Neuvermietung „einem Gesamtplan“ der Beteiligten entspricht (