Ewald Ickstadt, Marvin Dinges

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

8. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-470-54068-9

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Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (8. Auflage)

N

1 Nachlass

bezeichnet das gesamte Vermögen des Erblassers, das nach seinem Tod im Rahmen der   Erbfolge auf die Erben übergeht. Dazu gehören neben den sogenannten Aktiva (Geld, Forderungen, Immobilien und andere Wertgegenstände) auch die sogenannten Passiva (Schulden und andere Verbindlichkeiten). Nicht zum Nachlass, weil unvererblich, gehören z. B. Unterhaltsansprüche, soweit diese nicht rückständig sind.

2 Nachtragshaushaltsgesetz

 Haushaltsgesetz

3 Nachtragshaushaltssatzung

 Haushaltssatzung

4 NachwG

ist die Abkürzung für   Nachweisgesetz .

5 Nachweisgesetz

beinhaltet die Verpflichtung für den   Arbeitgeber , spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des   Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem   Arbeitnehmer auszuhändigen, sofern sich die geforderten Angaben nicht bereits aus dem schriftlich abgeschlossenen   Arbeitsvertrag ergeben.

Die in die Niederschrift mindestens aufzunehmenden Angaben sind in § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) aufgeführt. Das NachwG gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer sowohl im   öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft (§ 1 NachwG).

6 Nationaleinkommen

ist die Summe der Wertschöpfungen, ...

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