Handbuch zur Kassenführung
3. Aufl. 2019
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XV. Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung
1. Allgemein
Die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung bei Betrieben mit einem überwiegenden Anteil an Bareinnahmen ist nunmehr seit Jahren ein Prüfungsschwerpunkt im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen i. S. der §§ 193 ff. AO und Nachschauen (z. B. Kassen-Nachschau, § 146b AO; Umsatzsteuer-Nachschau, § 27b UStG).
Im Vordergrund steht dabei immer die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, insbesondere der §§ 140 bis 147 AO. Werden von den Steuerpflichtigen die in diesen Vorschriften normierten Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten verletzt, führt dies nicht selten zu Zuschätzungen i. S. des § 162 Abs. 2 AO. Diese können sogar dazu führen, dass die Existenzen der Steuerpflichtigen dadurch vernichtet werden.
Dies hängt oftmals damit zusammen, dass die Anforderungen an die Kassenführung, wie sie die Finanzverwaltung fordert, von der Praxis nicht eingehalten werden.
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Anforderungen an die Kassenführung | |
Soll (Wunsch der Finanzverwaltung) | Ist (Aktueller Zustand in der Praxis) |
- Einzelaufzeichnungspflicht - Nachvollziehbar und nachprüfbar - Vollständig - Richtig und geordnet - Täglich (zeitgerecht) - Unveränderbar - Maschinell auswertbar ... |