Abrechnungsbescheid über Zahlungsverjährung –
Kompetenz des Finanzamts zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog.
Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung – Hemmung der
Zahlungsverjährung nach § 230 AO
Leitsatz
1. Anders als in einem Zwei-Personen-Verhältnis (bestehend aus den Insolvenzverwalter und dem Finanzamt) besteht für die Finanzbehörde
in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung die Kompetenz zum Erlass eines Abrechnungsbescheids (Anschluss
an ).
2. § 144 Abs. 1 InsO findet auch für Erfüllungen im Dreiecksverhältnis Anwendung.
3. Eine anfechtbar getilgte Forderung lebt nach § 144 Abs. 1 InsO in der Form, wie sie bestand, wieder auf. Die Zahlungsverjährung
nach § 230 AO ist bis zur Rechtskraft des Anfechtungsurteils gehemmt, da die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als höhere
Gewalt anzusehen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 1742 Nr. 21 ZIP 2019 S. 2315 Nr. 48 RAAAH-31453
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