IFRS Essentials
5. Aufl. 2019
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IAS 34 Zwischenberichterstattung
1. Einleitung
Das Ziel von IAS 34 besteht darin, den Mindestinhalt eines Zwischenberichts (= Zwischenabschluss) sowie die Grundsätze für den Ansatz und die Bewertung in einem solchen Bericht vorzuschreiben. Ein Zwischenbericht wird für eine Berichtsperiode erstellt, welche kürzer ist als ein Geschäftsjahr (IAS 34.1 und 34.4).
Während alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen zur jährlichen Erstellung eines Abschlusses verpflichtet sind (IAS 1.36), ergibt sich aus IAS 34 selbst keine unmittelbare Verpflichtung zur Erstellung von Zwischenberichten. Die Regelung dieser Fragen wird somit den nationalen Normengebern bzw. Börsenplätzen überlassen. Wird von diesen ein Zwischenbericht nach IFRS gefordert oder erstellt ein Unternehmen freiwillig einen Zwischenbericht nach IFRS, so ist IAS 34 zu entsprechen (IAS 34.1). Ein Zwischenbericht ist auf konsolidierter Basis zu erstellen, wenn der aktuellste Jahresabschluss des Unternehmens ebenfalls auf konsolidierter Basis erstellt wurde (IAS 34.14).
2. Umfang eines Zwischenberichts
2.1 Verkürzter Zwischenbericht
IAS 34 definiert den Mindestumfang eines Zwischenberichts in der Form eines verkürzten Zwischenberichts (IAS 34.4 und 34.6). Ein solcher besteht aus den folgenden Bestand...