IAS 34

International Accounting Standard 34 Zwischenberichterstattung (IAS 34)

v. 13.9.2023 (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S.39)


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Inhalt
Ziffer
Zielsetzung
Anwendungsbereich
1–3
Definitionen
4
Inhalt eines Zwischenberichts
5–25
 
Mindestbestandteile eines Zwischenberichts
8, 8A
 
Form und Inhalt von Zwischenabschlüssen
9–14
 
Erhebliche Ereignisse und Geschäftsvorfälle
15–15C
 
Weitere Angaben
16–18
 
Angabe der Übereinstimmung mit den IFRS
19
 
Perioden, für die Zwischenabschlüsse aufzustellen sind
20–22
 
Wesentlichkeit
23–25
Angaben in jährlichen Abschlüssen
26, 27
Erfassung und Bewertung
28–42
 
Dieselben Rechnungslegungsmethoden wie im jährlichen Abschluss
28–36
 
Saisonal, konjunkturell oder gelegentlich erzielte Erträge
37, 38
 
Aufwendungen, die während des Geschäftsjahres unregelmäßig anfallen
39
 
Anwendung der Erfassungs- und Bewertungsgrundsätze
40
 
Verwendung von Schätzungen
41, 42
Anpassung bereits dargestellter Zwischenberichtsperioden
43–45
Zeitpunkt des Inkrafttretens
46–60

Änderungsdokumentation: Der International Accounting Standard 34 Zwischenberichterstattung (IAS 34) ist neu gefasst worden gem. Verordnung (EU) 2023/1803 der Kommission vom 13. September 2023 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. (ABl EU Nr. L 237 S. 1, ber. L 239 S. 39) und am 16.10.2023 in Kraft getreten.

Fundstelle(n):
FAAAD-01570