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NWB Nr. 37 vom Seite 2859 Fach 6 Seite 4415

Höhe von vorab entstandenen Erwerbsaufwendungen wegen einer Berufsausbildung

von Dipl.-Finanzwirt Prof. Dr. Dieter Steck, Nürtingen/Geislingen

Konkretisierung der Rechtsprechung durch das

I. Jüngste Rechtsentwicklung durch den Bundesfinanzhof

Mit den Urt. v. - VI R 120/01 (BStBl 2003 II S. 403) und v. - VI R 137/01 (BStBl 2003 II S. 407) hat der BFH eine Änderung seiner bisherigen Rspr. zur Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten eingeleitet. Hiernach sind Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium als WK oder BA absetzbar; ebenso Aufwendungen für eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Umschulungsmaßnahme, selbst wenn durch die Maßnahme eine neue Basis für andere Berufsfelder geschaffen oder ein Berufswechsel vorbereitet wird (vgl. näher v. Bornhaupt, ).

In einer Reihe von weiteren Verfahren hat der VI. Senat diese neue Rspr. bestätigt. Ein WK-/BA-Abzug wurde bejaht bei Aufwendungen